
Pressemitteilung
09.03.2010
Mindestlohn verhindert Lohndumping
Mehr Geld für mehr als 200.000 Reinigungskräfte in NRW
Köln, den 09.03.2010. Ab dem 10. März 2010 haben die mehr als 200.000 Reinigungskräfte in Nordrhein-Westfalen Anspruch auf mehr Geld. Unabhängig von einer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft oder der Zugehörigkeit des Betriebes zu einer Innung erhalten Reinigungskräfte in der Lohngruppe 1 mindestens 8,40 Euro, Glas- und Fassadenreiniger in der Lohngruppe 6 mindestens 11,13 Euro pro Stunde. Bernhard Nordhausen, der Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks in Nordrhein-Westfalen, begrüßte das Inkrafttreten des Mindestlohns: „Der gesetzliche Mindestlohn verhindert ein Lohndumping, denn die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat jetzt wieder eine gesetzliche Grundlage, um die Einhaltung der neuen Mindestlöhne zu kontrollieren.
Zum Landesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks NRW:
Mit 200.000 Beschäftigten in 630 Mitgliedsbetrieben alleine in
Nordrhein-Westfalen vertritt der Landesinnungsverband des
Gebäudereiniger-Handwerks fast 25% aller Beschäftigten in der
Gebäudereinigung. Er ist der größte Mitgliedsverband im
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.