Pressemitteilung

 09.03.2010

News & Termine

07.09.2010
Nächste Delegiertenversammlung
24. / 25.09.2010
Landesleistungswettbewerb in Bielefeld
29. / 30.09.2010
Zukunftsforum Gebäudedienste 2010

Seminare

08.09.2010
Professionelle Fassadenreinigung / -sanierung von Natur-, Klinker- und Ziegelsteinen
10.09.2010
Konfliktmanagement / Verhaltenstraining in der Mitarbeiterführung
13. + 14.09.2010
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) - Prüfungen nach BetrSichV - nach VDE 0701 / 0702

Pressemeldungen

27. und 29.08.2010
LIV kritisiert WDR-Berichterstattung zum Mindestlohn
09.03.2010
Mindestlohn verhindert Lohndumping

Mindestlohn verhindert Lohndumping

Mehr Geld für mehr als 200.000 Reinigungskräfte in NRW

Köln, den 09.03.2010. Ab dem 10. März 2010 haben die mehr als 200.000 Reinigungskräfte in Nordrhein-Westfalen Anspruch auf mehr Geld. Unabhängig von einer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft oder der Zugehörigkeit des Betriebes zu einer Innung erhalten Reinigungskräfte in der Lohngruppe 1 mindestens 8,40 Euro, Glas- und Fassadenreiniger in der Lohngruppe 6 mindestens 11,13 Euro pro Stunde. Bernhard Nordhausen, der Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks in Nordrhein-Westfalen, begrüßte das Inkrafttreten des Mindestlohns: „Der gesetzliche Mindestlohn verhindert ein Lohndumping, denn die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat jetzt wieder eine gesetzliche Grundlage, um die Einhaltung der neuen Mindestlöhne zu kontrollieren.

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Landesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Nordrhein-Westfalen
Frankenwerft 35
50667 Köln 

Telefon:  0221 251064
Telefax: 0221 2582114

Zum Landesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks NRW:

Mit 200.000 Beschäftigten in 630 Mitgliedsbetrieben alleine in Nordrhein-Westfalen vertritt der Landesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks fast 25% aller Beschäftigten in der Gebäudereinigung. Er ist der größte Mitgliedsverband im Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.