Landesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks NRW

Pressemitteilung

27. und 29.08.2010

News & Termine

19. / 20.09.2012
Zukunftsforum Gebäudedienste 2012
20.03.2012
Delegiertenversammlung
01.01.2012
Mindestlohntarifvertrag in Kraft
21.10.2011
Bundesleistungswettbewerb in Bad Salzuflen
01.10.2011
Landesleistungswettbewerb in Duisburg

Seminare

08.02.2012
Kalkulation in der Gebäudereinigung 2012 inkl. Kalkulationshilfe auf Excel-Basis
09.02.2012
Sanierung von Schimmelpilzen in Gebäuden
23.02.2012, 29.02.2012, 15.03.2012, 22.03.2012, 28.03.2012
Geprüfte/r Vorarbeiter/in (FA) in der Unterhaltsreinigung Lehrgang über 5 Tage (4 x Theorie, 1 x Praxis) inkl. Prüfung

Pressemeldungen

15.09.2011
BIV Presseinformation: Arbeitgeber erklären Annahmedes Gebäudereiniger-Tarifvertrags
24.08.2011
BIV Presseinformation: Tarifverhandlungen 2011

LIV kritisiert WDR-Berichterstattung zum Mindestlohn

Kritik an Westpol und Westblick

Köln, den 02.09.2010. Am 27. und 29.08.2010 hat der WDR in seinen Sendungen Westblick (Hörfunk) und Westpol (WDR - Fernsehen) über angebliche Verstöße gegen den Mindestlohn in einem Bochumer Gebäudereinigungsunternehmen berichtet. Ausführlich zu Wort kam in diesen Berichten der IG BAU-Sekretär Neumann. Er unterstellte „nicht allen, aber 90 Prozent der Gebäudereinigungsunternehmen“ die Notlage von Beschäftigten auszunutzen und gegen den Mindestlohn zu verstoßen. Lediglich in der Abmoderation von Westblick wurde darauf hingewiesen, dass nach Angaben des zuständigen Arbeitgeberverbandes (in diesem Falle handelte es sich um den Bundesinnungsverbandes) in zehn Prozent der Betriebe gegen den Mindestlohn verstoßen werde.

 

Der LIV hat in Briefen an die zuständigen Redaktionen bedauert, dass einseitig die Argumentation der IG BAU übernommen wurde. In den Briefen heißt es u.a.: „Wir bedauern sehr, dass offensichtlich Betriebe immer noch den tariflichen Mindestlohn unterlaufen. Gerne hätten wir Ihnen bestätigt, dass der Landesinnungsverband die Kontrollen des Zolls ausdrücklich unterstützt und sich dafür einsetzt, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell verstärkt wird. Es würde der IG BAU aus unserer Sicht gut anstehen, wenn sie die ihr bekannten Verstöße nicht in erster Linie medienwirksam präsentiert, sondern im Interesse der von ihr vertretenen Beschäftigten unmittelbar der Finanzkontrolle meldet.

 

Die Gebäudereinigerbranche war eine der ersten Branchen, die sich freiwillig unter das Dach des Entsendegesetzes begeben hat, um den tariflichen Mindestlohn in der Gebäudereinigung allgemeinverbindlich werden zu lassen. Die Arbeitgeber der Gebäudereinigung unterstützen im Übrigen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes für alle Branchen, um zu verhindern, dass Menschen zu sittenwidrigen Löhnen arbeiten müssen. … .. Eine Diskreditierung einer gesamten Branche, wie sie die IG BAU hier – mit Unterstützung einiger Medien - offensichtlich betreibt, hilft weder den Beschäftigten noch den Unternehmen.“

 

Der LIV hat beiden Redaktionen ein Gespräch angeboten. Über eventuelle Reaktionen des WDR werden wir umgehend informieren.

 

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