Landesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks NRW

Pressemitteilung

28.01.2011

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01.01.2012
Mindestlohntarifvertrag in Kraft
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Bundesleistungswettbewerb in Bad Salzuflen
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Gebäudereiniger-Handwerk

90 Prozent der geprüften Betriebe zahlen Mindestlohn

Bonn/Frankfurt, 2. Februar 2011. Anlässlich des fünften Bündnisgesprächs gegen Schwarzarbeit im Gebäudereiniger-Handwerk am 28. Januar 2011 in Bonn hielten die beteiligten Tarifvertragsparteien fest, dass rund 90 Prozent der geprüften Betriebe im Gebäudereiniger-Handwerk den allgemeinverbindlichen Mindestlohn zahlen. Dies belegen die Ergebnisse der letzten Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Damit hat sich nach Ansicht von IG Bauen-Agrar-Umwelt und Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks der im Gebäudereiniger-Handwerk geltende Mindestlohn bewährt.
 
Allerdings, so BIV und IG BAU, gebe es immer noch rund zehn Prozent „schwarze Schafe“, die ihren Arbeitnehmern den allgemeinverbindlichen Branchen-Mindestlohn nicht zahlten. Gegen sie muss nach Auffassung aller verstärkt vorgegangen werden, auch um einen fairen Wettbewerb unter gleichen Bedingungen auf dem Markt zu ermöglichen. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund der ab 1. Mai 2011 geltenden vollen Arbeitnehmer-Freizügigkeit innerhalb der EU. Dem Mindestlohn komme vor diesem Hintergrund eine herausragende Bedeutung zu, so die übereinstimmende Einschätzung der Tarifvertragsparteien.

Rückfragen an:

Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
GF Johannes Bungart

IG Bauen-Agrar-Umwelt
Bundesvorstand Frank Wynands

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Landesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Nordrhein-Westfalen
Frankenwerft 35
50667 Köln 

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