Landesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks NRW

Pressemitteilung

15.09.2011

News

25.01.2013
Prüfungsbeste Objektleiterinnen geehrt
29.09.2012
Landesleistungswettbewerb in Bochum
01.01.2012
Rahmentarifvertrag allgemeinverbindlich
01.01.2012
Mindestlohntarifvertrag in Kraft
21.10.2011
Bundesleistungswettbewerb in Bad Salzuflen


Termine

26.09.2013
Delegiertenversammlung
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CMS 2013

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BIV Presseinformation: Arbeitgeber erklären Annahme
des Gebäudereiniger-Tarifvertrags

Arbeitgeber erklären Annahme des Gebäudereiniger-Tarifvertrags

Einstimmig hat die Große Tarifkommission der Arbeitgeber im Gebäudereiniger Handwerk dem am 23. August 2011 erzielten Tarifabschluss heute in Berlin zugestimmt. „Damit steht dem Inkrafttreten des neuen Lohn- und Mindestlohn-Tarifvertrages von unserer Seite nichts mehr im Weg“, so Bundesinnungsmeister Dieter Kuhnert.


Nachdem die IG BAU ebenfalls die Annahme des Tarifergebnisses erklärt habe, setze der Bundesinnungsverband nun auf eine schnelle Anerkennung des Mindestlohntarifvertrages durch die Bundesregierung. Damit werde der Mindestlohn per Rechtsverordnung über zwingende Arbeitsbedingungen gemäß dem Arbeitnehmerentsendegesetz für alle Arbeitgeber und Beschäftigten der Branche für verbindlich erklärt. „Die Mindestlohnverbindlichkeit ist in einer lohnkostendominierten Branche wie dem Gebäudereiniger-Handwerk die anerkannte Gewähr gegen Lohndumping.“ erklärt Bundesinnungsmeister Dieter Kuhnert.


Der Lohn für die rund 530.000 gewerblich Beschäftigten der Branche steigt demnach im Westen ab dem 01.01.2012 um 3,1 bzw. ab dem 01.01.2013 um 2,05 Prozent. Die Löhne in Ostdeutschland werden in zwei Stufen auf dann 84 Prozent des West-Lohns angehoben.


Konkret beträgt der Mindestlohn in Lohngruppe 1 dann im Westen ab 1. Januar 2012 8,82 Euro, ab 1. Januar 2013 9 Euro, in Ostdeutschland ab 1. Januar 2012 7,33 Euro und 7,56 Euro ab 1. Januar 2013.


Mit der deutlich stärkeren Erhöhung der Löhne in Ostdeutschland wurde der Einstieg in die vom gemeinsamen politischen Willen getragene Angleichung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im vereinten Deutschland Rechnung getragen. Hierzu wurde eine Vereinbarung mit der IG BAU getroffen, die Angleichung der Ost- an die Westlöhne bis zum Jahr 2019 zu realisieren. Ferner wurden die Ausbildungsvergütungen angesichts der Situation auf dem Ausbildungsmarkt und um die Attraktivität des Ausbildungsberufes weiter zu stärken, überproportional angehoben.


Rückfragen an:
Bundesinnungsverband des
Gebäudereiniger-Handwerks
Johannes Bungart, Geschäftsführer
Jägerstraße 5
10117 Berlin
Tel.: 030-20658299
presse@gebaeudereiniger.de
www.gebaeudereiniger.de

 

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