Landesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks NRW

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News

25.01.2013
Prüfungsbeste Objektleiterinnen geehrt
29.09.2012
Landesleistungswettbewerb in Bochum
01.01.2012
Rahmentarifvertrag allgemeinverbindlich
01.01.2012
Mindestlohntarifvertrag in Kraft
21.10.2011
Bundesleistungswettbewerb in Bad Salzuflen

Termine

26.09.2013
Delegiertenversammlung
24.09. bis 27.09.2013
CMS 2013

Pressemeldungen

23.04.2013
BIV Presseinformation: Tarifverhandlung Gebäudereiniger: 
19.03.2013
BIV Presseinformation: Tarifverhandlung Gebäudereiniger: 

Seminare

28.05.2013
Befähigte Person / Sachkundiger für Leitern und Tritte
04.06.2013
Ergebnisorientierte Reinigung Gestaltung, Kalkulation und Abrechnung
05.06.2013
Know-how der Gebäudereinigungstechnik für Vertriebsmitarbeiter

Mitglied werden

Nur Unternehmen, die Mitglied einer regionalen Gebäudereiniger-Innung oder Einzelmitglieder beim LIV sind, haben freien Zugang zu allen Dienstleistungen des LIV. Rundschreiben, Tarifverträge, Musterverträge aller Art, Mustertexte und –kalkulationen und viele andere Materialien stehen für die Mitglieder zur Verfügung. Hinzu kommt die qualifizierte persönliche Beratung.

Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Eintragung in der Handwerksrolle als Gebäudereinigungsunternehmen. Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Promille-Satz der Lohnsumme zusammen. Die Beitragshöhe ist je nach Innung unterschiedlich. Nähere Informationen über die Möglichkeit, Mitglied zu werden, erhalten Sie bei den regionalen Innungen des LIV.

 

Gebäudereinigungsunternehmen haben unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, dem LIV unmittelbar als Einzelmitglied beizutreten. Nähere Informationen erhalten Sie beim LIV.

Sie haben Fragen? Wir stehen zu Ihrer Verfügung!

Landesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Nordrhein-Westfalen
Frankenwerft 35
50667 Köln

Telefon: 0221 251065
Telefax: 0221 2582114